Christian Haeser - Interessenvertretung in Berlin und Brüssel - Mitwirkung und Gestaltung für sachorientierte Lösungen und Entscheidungen




Herzlich Willkommen auf  meiner privaten Homepage

Auf meiner Seite möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, sich über meine Person, als Geschäftsführer zu informieren.

Seit meiner Studien- und Referendariatszeit setze ich mich für das Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union ein und sehe heute, dass der Zusammenhalt die wesentliche Stärke Europas ist.

Die verschiedenen nationalen Politikbereiche werden zweifelsohne durch die europäische Gesetzgebung dominiert. 

In meiner Biographie finden Sie alles Wissenswerte von mir und über mich. Ergänzt werden diese Informationen durch tolle Fotos auf meiner Galerie-Seite.

Viel Spaß!


Transparente Gesetzgebung 

Transparente Gesetzgebungsverfahren sind von herausragender Bedeutung, um unterschiedliche Positionen zu verstehen und einschätzen zu können.

Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren zutreffend erkannt, dass weniger Gesetzgebungsvorschläge in Form von Richtlinien und Verordnungen notwendig sind. 

Sofern aktuelle Themen einen verbindlichen Rechtsrahmen benötigen, erlässt die Kommission Vorschläge; bereits bestandskräftige Vorschriften sollen auf Ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. 

Dieser neue Ansatz ist meines Erachtens sehr zu begrüßen, da europäisch einheitliche Wettbewerbsbedingungen nur mittels gleicher, anwendbarer Grundregeln erreicht werden können. Public Affairs, eine transparente Interessenvertretung sowie die verbessernde Kommunikation können unterstützend sein.

Europa - Rechtsvorschriften

Wünschenswert ist zudem, dass die bereits erlassenen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten durch Unterstützung der Kommission geprüft und durch Hilfestellung implementiert werden. 

EuGH Urteile werden nicht immer die Probleme in den Mitgliedstaaten lösen. Vielmehr werden die Europäischen Institutionen und die nationalen Parlamente Ihre Regeln anpassen müssen, um eine funktionierende Gesetzgebung in Europa  zu gewährleisten. 

Herzlichst

Ihr 

Christian Haeser



Politik und europäische Gesetzgebung:

Die europäische Gesetzgebung in Brüssel / Strasbourg wird i.d.R. über Richtlinien sowie Verordnungen geregelt. Zudem können Mitteilungen und Leitlinien veröffentlicht werden, die keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. 

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie der Ministerrat sind an Verfahren beteiligt. Dabei kommt der Kommission das Initiativvorschlagsrecht zu, das Parlament sowie der Ministerrat bringen sich in der Regel über Änderungsvorschläge ein (U.a. Mitentscheidungsverfahren). Das Parlament und der Rat können zudem die Kommission auffordern, tätig zu werden. 

Eine gute Übersicht sowie weitere Informationen zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren / Mitentscheidungsverfahren:

http://www.europarl.europa.eu/germany/de/die-eu-und-ihre-stimme/ordentliches-gesetzgebungsverfahren





Politik und nationale Gesetzgebung: 

Die Bundesregierung, die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages sowie der Bundesrat können  neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag einbringen. Es findet nach einem bestimmten Ablauf die Debatte, Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf statt. 

Den Bundesländern (Bundesrat) kommt wegen des föderalen Staatssystem eine besondere Rolle im Gesetzgebungsverfahren zu. Der Bundesrat bekommt die Gesetzgebungsentwürfe zur Abstimmung vorgelegt und kann - abhängig von der Art des Gesetzes - einen Entwurf nicht passieren lassen. 

Eine gute Übersicht sowie weitere Informationen zum Verfahren: 

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu




Sehr freuen würde ich mich über einen Eintrag in mein Gästebuch, damit ich weiß, wer meine Webseite besucht hat.

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